Datum: 27.08.2018
Behördliche Verfügung
Aufhebung Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im Kanton Nidwalden
Die Waldbrandgefahr hat sich durch die Niederschläge der vergangenen Tage entschärft.
In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen hebt der Kanton Nidwalden das geltende
Feuerverbot auf und setzt die Gefahrenstufe auf die Stufe 3 (erheblich) herab..
Die Verfügung des Feuerwehrinspektorats Ob- und Nidwalden vom 14. August 2018 wird aufgehoben:
Ab sofort gilt:
- Im Wald und in Waldesnähe ist das grillieren wieder gestattet.
Wenn immer möglich, sind dafür die eingerichteten Feuerstellen zu benutzen
- Jedes Feuer muss vor dem Weggehen vollständig gelöscht werden
- Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist gestattet, es sind die Informationen
vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL zu beachten
Sarnen, 27. August 2018
Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden