Datum: 01.11.2020
Aktuelle Lage (Stand 29.10.2020)
Schutzmassnahmen für Ausbildung und Einsatz
• Masken müssen im Feuerwehrdienst immer getragen werden
• AdF melden krankheitsbedingte Ausfälle (eigene Krankheit und/oder Verdachtsfälle bei Husten und Fieber) im eigenen Haushalt dem Kommando
• Unnötigen Körperkontakt vermeiden (z.B. Händeschütteln, Puppen statt Figuranten). Bei Arbeiten mit einer Distanz unter 1,5 m Helmvisier benutzen
• Regelmässiges Händewaschen mit Seife
• Auf theoretische Ausbildungsblöcke mit einer grossen Gruppe in einem Theorieraum verzichten (Gruppe auf mehrere Ausbildungsblöcke splitten)
• Verantwortlicher für die Überwachung und das Einhalten der Distanzen und Abläufe einsetzen (Einrücken, Antreten, Theorien, Sammelplatz, Übungsbesprechungen, Pausen)
• Verzicht auf Besuche und Veranstaltungen im Feuerwehrgebäude
• Geschlossene Räume regelmässig lüften
• Bedarfsgerechte Reinigung von Oberflächen im Feuerwehrmagazin und Einsatzmaterial nach Gebrauch
• Flächen, welche von mehreren Personen berührt werden (z.B. Türgriffe), regelmässig reinigen und desinfizieren
• Auch beim Feierabendumtrunk ist der Schutzabstand von 1,5 m einzuhalten
Unter Einhaltung dieser Weisung ist ein eingeschränkter Übungsbetrieb möglich. Gesamtübungen in Kompaniestärke sind jedoch verboten.
Es liegt nach wie vor im Ermessen des zuständigen FW Kommandos ob angesagte Übungen, unter Einhaltung der neuen Regeln, durchgeführt werden können oder nicht.
Aktuelle Massnahmen bzw. Empfehlungen: