Datum: 01.11.2020

Aktuelle Lage (Stand 29.10.2020)

Der Bund verstärkt die Massnahmen gegen das Coronavirus. Die Maskenpflicht wird weiter ausgedehnt sowie die Massnahmen bei Veranstaltungen, Versammlungen und weiteren Aktivitäten verschärft. Den Restriktionen der Personenbeschränkungen haben wir bereits mit den bisherigen Weisungen Rechnung getragen. Der Ernstfalleinsatz ist davon ausgenommen, umso wichtiger ist es, dass die Abstände (Sammelplatz, Bereitstellungsraum, etc.) eingehalten werden!
 
Um zu vermeiden, dass das Gesundheitswesen an die Grenzen stosst "müssen die Infektionszahlen gestoppt werden!"
 
Weiterhin gilt für den Feuerwehrbetrieb in Ob- und Nidwalden eine allgemeine Maskentragpflicht! Diese beginnt beim Eintreffen im Feuerwehrlokal (Dienstbeginn) und endet beim Verlassen des Feuerwehrlokals (Dienstende). Werden Fahrgemeinschaften gebildet, gilt auch im Fahrzeug eine allgemeine Maskenpflicht.
 
Unverändert hat der Gesundheitsschutz der Angehörigen der Feuerwehren oberste Priorität und damit verbunden die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sowie die Intervention im Ereignisfall. 
Die Schutzmassnahmen des Bundes, der Kantone Ob- und Nidwalden sowie die Weisungen des Feuerwehrinspektorates sind einzuhalten und umzusetzen!
 

Schutzmassnahmen für Ausbildung und Einsatz

• Masken müssen im Feuerwehrdienst immer getragen werden
• AdF melden krankheitsbedingte Ausfälle (eigene Krankheit und/oder Verdachtsfälle bei Husten und Fieber) im eigenen Haushalt dem Kommando
• Unnötigen Körperkontakt vermeiden (z.B. Händeschütteln, Puppen statt Figuranten). Bei Arbeiten mit einer Distanz unter 1,5 m Helmvisier benutzen
Regelmässiges Händewaschen mit Seife
Auf theoretische Ausbildungsblöcke mit einer grossen Gruppe in einem Theorieraum verzichten (Gruppe auf mehrere Ausbildungsblöcke splitten)
Verantwortlicher für die Überwachung und das Einhalten der Distanzen und Abläufe einsetzen (Einrücken, Antreten, Theorien, Sammelplatz, Übungsbesprechungen, Pausen)
Verzicht auf Besuche und Veranstaltungen im Feuerwehrgebäude
Geschlossene Räume regelmässig lüften
Bedarfsgerechte Reinigung von Oberflächen im Feuerwehrmagazin und Einsatzmaterial nach Gebrauch
Flächen, welche von mehreren Personen berührt werden (z.B. Türgriffe), regelmässig reinigen und desinfizieren
Auch beim Feierabendumtrunk ist der Schutzabstand von 1,5 m einzuhalten

Unter Einhaltung dieser Weisung ist ein eingeschränkter Übungsbetrieb möglich. Gesamtübungen in Kompaniestärke sind jedoch verboten. 
Es liegt nach wie vor im Ermessen des zuständigen FW Kommandos ob angesagte Übungen, unter Einhaltung der neuen Regeln, durchgeführt werden können oder nicht.  

 

Aktuelle Massnahmen bzw. Empfehlungen:

• des Bundesamts für Gesundheit
• des
Kantons Nidwalden